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ORO ClubTrial Reglement 2010 Drucken

1. Definition

Geländewagentrials sind Geschicklichkeitsprüfungen für vierradgetriebene Geländewagen auf einer abgesperrten Strecke. Die Strecken („Sektionen“) sind kurzwegig und geländespezifisch. Der Schwierigkeitsgrad der ORO-Clubtrials ist als "leicht bis mittel" einzustufen. Oberstes Ziel ist Material- und Geländeschonung. Die Geschicklichkeitsprüfungen haben den Zweck der Erprobung im Umgang mit Geländewagen und sind von hohem verkehrserzieherischem Wert.

2. Teilnahmeberechtigte Personen

Sämtliche Fahrer müssen einen gültigen Führerschein der Klasse B vorweisen können. Beifahrer müssen mindestens das 12. Lebensjahr vollendet haben. Ein Erziehungsberechtigter hat in diesem Falle den Haftungsausschluss zu unterzeichen und damit die Haftung für das Kindes zu übernehmen. Eine Teilnahme von Fahrern oder Beifahrern unter Einfluss von Alkohol, Rauschmittel oder Medikamenten ist verboten. Vor der Veranstaltung hat jeder Teilnehmer (Fahrer und Beifahrer) die Nennung mit dem Haftungsausschluss zu unterzeichnen.

3. Teilnahmeberechtigte Fahrzeuge

Kraftfahrzeuge bis 3.500kg Gesamtgewicht mit Allradantrieb, welche zum Befahren von unwegsamem Gelände vorgesehen sind. Die Fahrzeuge müssen der StVO entsprechen, zum öffentlichen Verkehr zugelassen sein, und im verkehrs- und betriebssicheren Zustand sein. Quad’s oder ATV’s sind nicht startberechtigt. Wichtige Teilnahme-Kriterien sind weiters:

  • Das Fahrzeug muss angemeldet sein und eine gültige Prüfplakette haben.
  • Für das Fahrzeug muss ein gültiger Zulassungschein vorliegen.
  • Eine Teilnahme mit Probefahrt-Kennzeichen ist nicht erlaubt.
  • Fahrer- und Beifahrersitz müssen Gurte aufweisen, denn im Bewerb herrscht Gurtpflicht für alle Teilnehmer!
  • Lenkbremsen, abschaltbare Hinterachsen, Noppenreifen, Traktorreifen oder Ketten sind nicht zulässig (auch wenn sie eine Straßenzulassung haben). Die maximale Profiltiefe beträgt 16mm.
  • Offene Fahrzeuge müssen einen Überrollbügel haben. Das Umlegen der Windschutzscheibe ist generell nicht erlaubt. Falschangaben führen zum Startverbot, Ausschluss oder zur Disqualifikation.

4. Nennung und Nenngeld

Die Nennung ist zu unterzeichnen und am Tag der Veranstaltung zusammen mit dem Nenngeld von 25 Euro (pro Nennung) den Veranstaltern auszuhändigen. Mit einem Fahrzeug können maximal 2 Fahrer starten, wobei es erlaubt ist, sich gegenseitig den Beifahrer zu machen. Dieser „Doppelstart“ ist nur mit zweifacher Nennung (2 x € 25,00) möglich, und im Nennformular entsprechend anzuzeigen. Der Nennschluss ist 7 Tage vor der Veranstaltung. Der Veranstalter hat das Recht, Nennungen ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Eine Nennung wird auf jeden Fall abgelehnt, wenn sie nicht form- oder fristgerecht abgegeben, das Nenngeld nicht geleistet wird, oder die Teilnahme- oder Zulassungsvoraussetzungen für Fahrer oder Fahrzeug nicht erfüllt sind. Die Nennung wird spätestens 3 Tage vor der Veranstaltung per Email bestätigt. Mit der Annahme der Nennung und Bezahlung des Startgeldes kommt ein Vertrag zwischen Veranstalter und Teilnehmer zustande. Dieser Vertrag verpflichtet Fahrer und Beifahrer, an der Veranstaltung unter den genannten Bedingungen teilzunehmen. Weiters gilt: Nenngeld ist Reuegeld.

5. Dokumentenprüfung und technische Abnahme

Vor, während oder nach dem Wettbewerb werden die Dokumente der Teilnehmer und die Fahrzeuge stichprobenartig überprüft. Entsprechende Dokumente sind deshalb mitzuführen und ggf. vorzulegen. Die Fahrzeuge müssen während der gesamten Veranstaltung in allen Punkten den technischen Bestimmungen entsprechen und dürfen nicht verändert werden.

6. Verhalten vor, während und nach der Veranstaltung

Während der Veranstaltung haben sich die Teilnehmer an die Weisungen der Veranstalter und der Sektionsleiter zu halten. Weitere Vorschriften können bei der Fahrerbesprechung bekannt gegeben werden. Weiters gilt: Teilnehmer und/oder Gäste welche durch ihr Benehmen negativ auffallen, werden bei der zweiten Verwarnung aus dem Gelände verwiesen. Dazu zählt unnötiges Lärmen, Geländeverschmutzung, übermäßiger Alkoholgenuss während der Veranstaltung, usw. Mögliche Ausschlüsse sind:

  • Nichtbeachtung der Anschnallpflicht (Fahrer und Beifahrer)
  • Befahren von Geländestrecken und Wegen, die nicht zum Veranstaltungsgelände gehören
  • Nichtbeachtung der vom Besitzer, der Behörden und vom Veranstalter aufgestellten Hinweise oder Verbotsschilder
  • Nichtbeachtung der von den Schiedsrichtern, Punkterichtern oder Wertungsrichtern gegebenen Anweisungen
  • Verschmutzung des Geländes oder der angrenzenden Parkräume, Flächen
  • Tankstellen in der Umgebung dürfen beim anschließenden Autowaschen nur nach Rückfrage verwendet werden. Im Falle einer Erlaubnis ist die Waschbox vom Benutzer nach der Autowäsche zu reinigen.

7. Training, Startaufstellung und Fahrerbesprechung

Ein Trainieren der Sektionen ist verboten. Jede Person darf als Fahrer in jeder Sektion nur einmal starten. Der Veranstalter legt die Startaufstellung, die Gruppen-Einteilung sowie die Reihenfolge der Sektionen fest. Vor Öffnung der Sektionen findet eine Fahrerbesprechung statt. Die Teilnahme ist für die Fahrer Pflicht. Der Veranstalter kann zu jeder Zeit die Schließung einzelner Sektionen festlegen (Gefahr wegen Schlechtwetter, etc.).

8 Ende des Wettbewerbs

Der Wettbewerb ist beendet, wenn jeder Teilnehmer die vorgeschriebenen Sektionen absolviert hat, und der/die Gewinner bei der Siegerehrung genannt wurden.

9. Abbruch des Wettbewerbs

Bei Abbruch des Wettbewerbs wird nur eine Wertung erstellt, wenn mind. 50% der Sektionen von allen Teilnehmern befahren wurden. Das Startgeld/Nenngeld wird in keinem Fall zurückerstattet.

10. Protest

Bei Unstimmigkeiten bezüglich Reglementauslegung oder technischen Protest eines anderen Fahrzeuges, entscheidet eine Jury welche sich aus einem Veranstaltervertreter sowie aus zwei Fahrervertretern zusammensetzt. Zum Protest ist nur jene Person berechtigt, welche benachteiligt wurde. Die Entscheidung (Stimmenmehrheit) der Jury ist endgültig. Die Protestgebühr beträgt 50 Euro. Wird dem Protest tattgegeben, wird die Gebühr rückerstattet. Gegen die Entscheidungder Jury kann kein Protest eingelegt werden.

11. Haftungsausschluss

Jeder Teilnehmer verzichtet hiermit ausdrücklich und unwiderruflich zugleich mit seiner Nennungserklärung auf die Geltendmachung von allfälligen Schadensersatzansprüchen gegenüber den Veranstaltern sowie den mit der Durchführung der Veranstaltung beauftragen physischen und/oder juristischen Personen. Der jeweilige Teilnehmer erklärt hiermit ausdrücklich, das Risiko der Teilnahme an der Veranstaltung aus Eigenem zu tragen und die Veranstalter sowie alle mit der Durchführung der Veranstaltung beauftragten physischen und/oder juristischen Personen hinsichtlich allfälliger Schadenersatzansprüche Dritter, welche auf Verletzung der nach den allgemeinen Grundsätzen ( § 1295, § 1297 ABGB) obliegenden Pflichten zur Vorsicht und Aufmerksamkeit zurückzuführen sind, schad- und klaglos zu halten. Der Unterzeichnete erklärt somit ausdrücklich, für allfällige zivil- und strafrechtliche Ansprüche hinsichtlich der von ihm verursachten oder durch die von ihm verwendeten Fahrzeuge entstanden Schäden aus Eigenem aufzukommen unter Verzicht auf jegliche Regressansprüche. Ferner verzichtet der Unterzeichnende ausdrücklich auf eine Anfechtung dieser Erklärung aus welchem Rechtstitel auch immer, insbesondere aus dem Titel des Irrtums. Jeder Teilnehmer erklärt ausdrücklich, dass für sein Fahrzeug eine ausrechende gesetzliche Haftpflichtversicherung besteht.
Eltern haften für Ihre Kinder. Diese Bestimmungen gelten für Fahrer und Beifahrer und sind deshalb von beiden zu unterzeichnen.

12. Sektionsaufbau und Definitionen

  • Sektion, Tor, Torstangen: Eine Sektion ist ein Geländeabschnitt, welcher durch ein Ein- und Ausfahrtstor und als seitliche Begrenzung durch die gedachte Linie (oder durch Absperrbänder) begrenzt ist. Eine Sektion besteht aus einer beliebigen Anzahl von Toren. Ein Tor besteht aus zwei Torstangen. Die Mindestbreite der Torestangen beträgt waagrecht gemessen mindestens 2,20m. Der Abstand zwischen den Toren beträgt mindestens 4,40m. Die Höhe der Torstangen beträgt mind. 1,00m. Der Anfang einer Sektion ist mit der Nummer der Sektion gekennzeichnet. Das Ende der Sektion ist nicht gekennzeichnet und ist bei Unklarheit beim Wertungsrichter zu erfragen. Die Sektion ist erst dann beendet, wenn das Fahrzeug das letzte Tor mit dem gesamten Fahrzeug durchfahren hat.
  • Befahrung: Die Sektionen sind vom Anfang bis zum Ende in einem Zug (ohne verlassen der seitlichen Begrenzung bzw. der gedachten Linie) zu durchfahren. Alle Tore müssen vorwärts durchfahren werden. Weitere oder abweichende Vorschriften können ggf. auch bei der Fahrerbesprechung bekannt gegeben werden.
  • Fremde Hilfe: Jegliche Art von fremder Hilfe ist verboten und wird wie eine Nichtbewältigung bestraft. Dies gilt auch für die Kommunikation von Fahrer oder Beifahrer mit Zusehern oder anderen Teilnehmern.
  • Eigene Hilfe: Eigene Hilfe ist nicht erlaubt: Fahrer und Beifahrer müssen angeschnallt sein und dürfen während der Befahrung der Sektion den Sitz nicht verlassen. Wird gegen diese Regel verstoßen wird dies wie eine Nichtbewältigung bewertet.
  • Start: Der vorderste Punkt des Fahrzeuges muss beim Start auf der gedachten Linie zwischen den Torstangen des Anfangstores sein. Der Start erfolgt in jedem Fall aus dem Stillstand. Der Start in jeder Sektion beginnt mit einem deutlichen Zeichen des Wertungsrichters. Kann das erste Tor (Starttor) nicht auf Anhieb bewältigt werden, hat der Teilnehmer auch hier das Recht für drei weitere Versuche. Bei diesen weiteren drei Versuchen muss der Teilnehmer jedoch nicht an der gedachten Linie zwischen den Torstangen starten (kann z.B. von weiter hinten Schwung holen).
  • Hindernis: Ein Hindernis ist der Abschnitt zwischen zwei Toren. Das Hindernis gilt als bewältigt wenn das gesamte Fahrzeug die gedachte Linie zwischen den Torstangen passiert hat.
  • Indikator: Ein Indikator ist eine Beilagscheibe welche auf der Torstange aufgelegt wird und bei zu starker Berührung durch das Fahrzeug zu Boden fällt (wird aber mit einer Schur gegen Verlust gesichert).
  • Zurückrollen, Zurückfahren: Zurückfahren gilt nur wenn sich die Räder zurückdrehen. Jede Rückwärtsbewegung beim Freischaukeln zählt deshalb als Zurückfahren! Wenn sich das Fahrzeug mit vorwärtsdrehenden Rädern oder mit stillstehenden Rädern (Bremse) zurück bewegt, zählt dies nicht als Retourfahrt! Pro Tor darf maximal dreimal Retour gefahren werden. D.H: Der Teilnehmer hatinsgesamt 4 Möglichkeiten das Tor/Hindernis zu durchfahren. In ein schon durchfahrenes Tor darf beim Zurückfahren nicht mehr eingefahren werden.
  • Gedachte Linie, Sektion verlassen: Die „gedachte Linie“ beschreibt die Verbindung zwischen den Toren einer Sektion in Fahrtrichtung. Die Sektion kann mit einem Absperrband begrenzt sein und gilt als seitliche Begrenzung. Wird eine Torstange mit weniger als mit der halben Fahrzeugbreite überfahren, gilt die Sektion als verlassen.
  • HCF (Handycapfaktor): Dieser errechnet sich aus Fahrzeugbreite, Fahrzeuglänge und Radstand. Diese Daten werden vom Teilnehmer bei der Nennung bekannt gegeben bzw. bei der Anmeldung errechnet. Der HCF errechnet sich folgendermaßen:
    A = (KFZ-Länge – 283) / 99 + 1
    B = (KFZ-Breite – 135) / 99 + 1
    C = (Radstand – 150) / 99 + 1
    HCF = A x B x C
    Je größer das Fahrzeug desto größer auch der HCF. Alle durch den Teilnehmer im Laufe der Veranstaltung gesammelten Fehlerpunkte werden durch den HCF dividiert und ergeben sodann das Gesamtergebnis.
  • Instandsetzung: Kann ein Fahrzeug aus technischen Gründen nicht in die Sektion ein- oder ausfahren, steht der Fahrzeugbesatzung einmalig (nicht pro Sektion) eine 15-minütige Instandsetzungszeit zu. Wird der Fehler in dieser Zeit nicht behoben, gilt die Sektion als verlassen und wird mit fremder Hilfe aus der Sektion entfernt.
  • Zerstören der Sektion: Der Wertungsrichter wird beim „Graben“ (= Durchdrehen der Räder ohne Aussicht auf ein Weiterkommen) einschreiten und auf ein „Retour“ verweisen. Dies dient zur „Bewahrung“ der Strecke für die nächsten Teilnehmer. Der Aufforderung ist sofort Folge zuleisten.
  • Durchfahrszeit: Die max. Durchfahrszeit pro Sektion beträgt 10min. Alle innerhalb dieser Zeit nicht durchfahrenen Tore werden als "nicht bewältigt" gewertet.

13. Wertung

Die Bewertung erfolgt nach dem HCF (Handycapfaktor).

Für die Bewertung werden folgende Fehlerpunkte vergeben:

  • Durchfahrszeit max. 10 Minuten pro Sektion - andernfalls "Tore nicht bewältigt"
  • Stehen bleiben: kein Fehlerpunkt
  • Zurückrollen/Zurückfahren: Für jede Rückwärtsbewegung, solange kein Versuch zur Vorwärtsfahrt unternommen wird: 3 Fehlerpunkte
  • Abwerfen des Indikators: Eine abgeworfene Beilagscheibe wird mit 8 Fehlerpuntken bewertet
  • Um- oder Überfahren der Torstange: Eine Torstange gilt als umgefahren wenn diese mit mind. 2 Punkten den Boden berührt: 16 Fehlerpunkte (Achtung: pro Stange 24 Fehlerpunkte: 16 für die Torstange und 8 für den Indikator)
  • Sektion verweigert, fremde Hilfe, eigene Hilfe, Tor nicht bewältigt, Sektion nicht bewältigt, etc.: Alle nicht bewältigen Tore werden wie das Überfahren von 2 Torstangen (=1 Tor) bewertet. Also 2 x 24 Fehlerpunkte
  • Platzierung: Sieger des Wettbewerbs ist jener Teilnehmer mit den wenigsten Fehlerpunkten Die Definition, die sich aus dem Wortlaut des Reglements ergeben, entscheidet die Leitung des Offroad-Clubs Oberwart.

14. Schlusssatz

In jeder Situation hat die Sicherheit Vorrang!

Letzte Aktualisierung ( Montag, 19. April 2010 )
 
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