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Aktuell 9 Gäste online| ORO ClubTrial Reglement 2010 |
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1. DefinitionGeländewagentrials sind Geschicklichkeitsprüfungen für vierradgetriebene Geländewagen auf einer abgesperrten Strecke. Die Strecken („Sektionen“) sind kurzwegig und geländespezifisch. Der Schwierigkeitsgrad der ORO-Clubtrials ist als "leicht bis mittel" einzustufen. Oberstes Ziel ist Material- und Geländeschonung. Die Geschicklichkeitsprüfungen haben den Zweck der Erprobung im Umgang mit Geländewagen und sind von hohem verkehrserzieherischem Wert. 2. Teilnahmeberechtigte PersonenSämtliche Fahrer müssen einen gültigen Führerschein der Klasse B vorweisen können. Beifahrer müssen mindestens das 12. Lebensjahr vollendet haben. Ein Erziehungsberechtigter hat in diesem Falle den Haftungsausschluss zu unterzeichen und damit die Haftung für das Kindes zu übernehmen. Eine Teilnahme von Fahrern oder Beifahrern unter Einfluss von Alkohol, Rauschmittel oder Medikamenten ist verboten. Vor der Veranstaltung hat jeder Teilnehmer (Fahrer und Beifahrer) die Nennung mit dem Haftungsausschluss zu unterzeichnen. 3. Teilnahmeberechtigte FahrzeugeKraftfahrzeuge bis 3.500kg Gesamtgewicht mit Allradantrieb, welche zum Befahren von unwegsamem Gelände vorgesehen sind. Die Fahrzeuge müssen der StVO entsprechen, zum öffentlichen Verkehr zugelassen sein, und im verkehrs- und betriebssicheren Zustand sein. Quad’s oder ATV’s sind nicht startberechtigt. Wichtige Teilnahme-Kriterien sind weiters:
4. Nennung und NenngeldDie Nennung ist zu unterzeichnen und am Tag der Veranstaltung zusammen mit dem Nenngeld von 25 Euro (pro Nennung) den Veranstaltern auszuhändigen. Mit einem Fahrzeug können maximal 2 Fahrer starten, wobei es erlaubt ist, sich gegenseitig den Beifahrer zu machen. Dieser „Doppelstart“ ist nur mit zweifacher Nennung (2 x € 25,00) möglich, und im Nennformular entsprechend anzuzeigen. Der Nennschluss ist 7 Tage vor der Veranstaltung. Der Veranstalter hat das Recht, Nennungen ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Eine Nennung wird auf jeden Fall abgelehnt, wenn sie nicht form- oder fristgerecht abgegeben, das Nenngeld nicht geleistet wird, oder die Teilnahme- oder Zulassungsvoraussetzungen für Fahrer oder Fahrzeug nicht erfüllt sind. Die Nennung wird spätestens 3 Tage vor der Veranstaltung per Email bestätigt. Mit der Annahme der Nennung und Bezahlung des Startgeldes kommt ein Vertrag zwischen Veranstalter und Teilnehmer zustande. Dieser Vertrag verpflichtet Fahrer und Beifahrer, an der Veranstaltung unter den genannten Bedingungen teilzunehmen. Weiters gilt: Nenngeld ist Reuegeld. 5. Dokumentenprüfung und technische AbnahmeVor, während oder nach dem Wettbewerb werden die Dokumente der Teilnehmer und die Fahrzeuge stichprobenartig überprüft. Entsprechende Dokumente sind deshalb mitzuführen und ggf. vorzulegen. Die Fahrzeuge müssen während der gesamten Veranstaltung in allen Punkten den technischen Bestimmungen entsprechen und dürfen nicht verändert werden. 6. Verhalten vor, während und nach der VeranstaltungWährend der Veranstaltung haben sich die Teilnehmer an die Weisungen der Veranstalter und der Sektionsleiter zu halten. Weitere Vorschriften können bei der Fahrerbesprechung bekannt gegeben werden. Weiters gilt: Teilnehmer und/oder Gäste welche durch ihr Benehmen negativ auffallen, werden bei der zweiten Verwarnung aus dem Gelände verwiesen. Dazu zählt unnötiges Lärmen, Geländeverschmutzung, übermäßiger Alkoholgenuss während der Veranstaltung, usw. Mögliche Ausschlüsse sind:
7. Training, Startaufstellung und FahrerbesprechungEin Trainieren der Sektionen ist verboten. Jede Person darf als Fahrer in jeder Sektion nur einmal starten. Der Veranstalter legt die Startaufstellung, die Gruppen-Einteilung sowie die Reihenfolge der Sektionen fest. Vor Öffnung der Sektionen findet eine Fahrerbesprechung statt. Die Teilnahme ist für die Fahrer Pflicht. Der Veranstalter kann zu jeder Zeit die Schließung einzelner Sektionen festlegen (Gefahr wegen Schlechtwetter, etc.). 8 Ende des WettbewerbsDer Wettbewerb ist beendet, wenn jeder Teilnehmer die vorgeschriebenen Sektionen absolviert hat, und der/die Gewinner bei der Siegerehrung genannt wurden. 9. Abbruch des WettbewerbsBei Abbruch des Wettbewerbs wird nur eine Wertung erstellt, wenn mind. 50% der Sektionen von allen Teilnehmern befahren wurden. Das Startgeld/Nenngeld wird in keinem Fall zurückerstattet. 10. ProtestBei Unstimmigkeiten bezüglich Reglementauslegung oder technischen Protest eines anderen Fahrzeuges, entscheidet eine Jury welche sich aus einem Veranstaltervertreter sowie aus zwei Fahrervertretern zusammensetzt. Zum Protest ist nur jene Person berechtigt, welche benachteiligt wurde. Die Entscheidung (Stimmenmehrheit) der Jury ist endgültig. Die Protestgebühr beträgt 50 Euro. Wird dem Protest tattgegeben, wird die Gebühr rückerstattet. Gegen die Entscheidungder Jury kann kein Protest eingelegt werden. 11. HaftungsausschlussJeder Teilnehmer verzichtet hiermit ausdrücklich und unwiderruflich zugleich mit seiner Nennungserklärung auf die Geltendmachung von allfälligen Schadensersatzansprüchen gegenüber den Veranstaltern sowie den mit der Durchführung der Veranstaltung beauftragen physischen und/oder juristischen Personen. Der jeweilige Teilnehmer erklärt hiermit ausdrücklich, das Risiko der Teilnahme an der Veranstaltung aus Eigenem zu tragen und die Veranstalter sowie alle mit der Durchführung der Veranstaltung beauftragten physischen und/oder juristischen Personen hinsichtlich allfälliger Schadenersatzansprüche Dritter, welche auf Verletzung der nach den allgemeinen Grundsätzen ( § 1295, § 1297 ABGB) obliegenden Pflichten zur Vorsicht und Aufmerksamkeit zurückzuführen sind, schad- und klaglos zu halten. Der Unterzeichnete erklärt somit ausdrücklich, für allfällige zivil- und strafrechtliche Ansprüche hinsichtlich der von ihm verursachten oder durch die von ihm verwendeten Fahrzeuge entstanden Schäden aus Eigenem aufzukommen unter Verzicht auf jegliche Regressansprüche. Ferner verzichtet der Unterzeichnende ausdrücklich auf eine Anfechtung dieser Erklärung aus welchem Rechtstitel auch immer, insbesondere aus dem Titel des Irrtums. Jeder Teilnehmer erklärt ausdrücklich, dass für sein Fahrzeug eine ausrechende gesetzliche Haftpflichtversicherung besteht. 12. Sektionsaufbau und Definitionen
13. WertungDie Bewertung erfolgt nach dem HCF (Handycapfaktor). Für die Bewertung werden folgende Fehlerpunkte vergeben:
14. SchlusssatzIn jeder Situation hat die Sicherheit Vorrang! |
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| Letzte Aktualisierung ( Montag, 19. April 2010 ) |
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